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Ernährungstherapie
nach §43 SGB V
Du möchtest eine Ernährungstherapie machen und die sogar von der Krankenkasse bezahlt bekommen?
Für wen ist eine Ernährungsberatung sinnvoll?
- Übergewicht I Adipositas
- Nahrungsmittelallergien
- Herz-Kreislauferkrankungen (z.B. Bluthochdruck)
- Fettstoffwechselstörung (z.B. erhöhtes Cholesterin)
- Gicht | Hyperurikämie
- Osteoporose
- Rheuma | Arthritis
- Onkologische Erkrankungen
- Magen- und Darmerkrankungen
- Fehl- / Mangelernährung
- Erkrankungen von Leber, Nieren und Speiseröhre
Kostenübernahme der Krankenkassen
Für die Beantragung einer Kostenübernahme deiner medizinischen Ernährungstherapie benötigst du eine ärztliche Empfehlung. Sie bestätigt, dass bei dir eine ernährungsabhängige Erkrankung vorliegt. Wir haben hierfür einen passenden Vordruck vorbereitet, den dein Arzt oder deine Ärztin ausfüllen kann (Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung).
Von uns erhältst du außerdem einen Kostenvoranschlag für die Ernährungstherapie. Beide Unterlagen reichst du dann bei deiner Krankenkasse ein. In der Regel bewilligen Krankenkassen fünf bis sechs Beratungstermine.
Nach Abschluss der Beratungen stellen wir dir eine Gesamtrechnung aus. Mit dieser kannst du den zuvor zugesagten Erstattungsbetrag bei deiner Krankenkasse zurückfordern.
15 Minuten kostenfreies Kennenlerngespräch
Du hast Fragen zum Ablauf oder der Kostenübernahnme durch die Krankenkassen?
Dann schreib uns einfach - Wir helfen dir gerne weiter!
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Nutze gerne unser Kontaktformular oder schreib uns direkt per E-Mail an info@foodinations.de



